1974
Der Kanton Bern kauft den Selvebesitz (60’000 m2), um ihn der Spekulation zu entziehen; man plant: „ das Naherholungsgebiet am See für die Bewohner ausbauen und die bestehenden Anlagen von nationaler Bedeutung mit zusätzlichen Attraktivitäten aufwerten, um so dem Tourismus einen kräftigen Impuls zu vermitteln“. Dafür wird ein Teilzonenplan notwendig.
1979
Der Teilzonenplan wird angenommen.
1980
Der dazugehörende Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften (wie Erweiterung des Schadauparkes, Schaffung einer Freifläche für touristische Anziehungspunkte etc.)
wird vom Volk mit 6211:3617 Stimmen ebenfalls angenommen und gilt auch im Zonenplan von 1986 (spezielle baurechtliche Grundordnung, Zone öffentlicher Nutzung).
2000-2001
Die Vorarbeiten zu einem neuen Zonenplan werden in Angriff genommen.
Dabei grenzt man den Bereich der Schadaugärtnerei klar von den andern Bereichen (Gymermatte, Hotelfachschule) ab, ein sinnvolles Konzept, da es sich um Gebiete ganz unterschiedlicher Prägung
handelt. Bei der Schadaugärtnerei wird der Schwerpunkt auf Freizeit und Kultur gelegt, bei der Gymermatte auf Wohnen.
Der Kanton fordert in einer Einsprache nur bei der Gymermatte Dreigeschossigkeit, zur Erweiterung des Gymnasiums (Schulbauten, Turnhallle) und für einen allfälligen Wohnungsbau.
2002
Definitiver Zonenplan: Im Planungsamt werden dann im Sinne einer „Planhygiene“ alle Teilgebiete im Bereich Schadau in eine einzige „Zone mit Planungspflicht“ zusammengefasst; damit wird die Dreigeschossigkeit automatisch auch auf die Schadaugärtnerei ausgedehnt; um das historisch wertvolle Gebiet zu schützen, wird aber gleichzeitig ein Ortsbildgebiet Scherzligen Schadau eingeführt und das Gebiet ist immer noch eine „Zone öffentlicher Nutzung“.