Nov. 2022:
Verläuft die 30-tägige Referendumsfrist gegen die Stadtratsbeschlüsse ungenutzt (womit eine Volksabstimmung entfiele), wird die OPR mit den vom Stadtrat beschlossenen Änderungen erneut öffentlich aufgelegt. Danach reicht der Gemeinderat alle Unterlagen beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung ein. Dieses befindet dann noch über die aufrecht gehaltenen Einsprachen. Rechtswirksam wird die OPR wohl frühestens per Angang 2024.
ARCHIV / vergangene Termine
siehe Verlauf unter: Was ist die Ortsplanungsrevision? - Ortsplanungsrevision Stadt Thun (ortsplanungsrevisionthun.ch)